Zuständige Behörden
Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin (zweimal jährlich am ersten Freitag der Monate Juni und Dezember) einzureichen.
Allgemeine Beschreibung
Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.
Eine Fischerprüfung müssen folgende Personen nicht nachweisen:
Bitte mitbringen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem mindestens 35 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Der Nachweis über die Teilnahme ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Rechtliche Grundlagen