Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Die Kreisverwaltung als untere Landwirtschaftsbehörde ist für die Bewilligung von Mitteln im Rahmen der Agrarförderung im Bereich Flächenprämien zuständig.
AusgleichszulageFörderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten durch Gewährung einer Ausgleichszulage.Durch die Gewährung der Ausgleichszulage (AGZ) sollen in den von Natur aus benachteiligten Regionen die natürlichen Nachteile teilweise kompensiert und eine flächendeckende, nachhaltige und standortgerechte Landbewirtschaftung gesichert und die Kulturlandschaft erhalten werden.
Informationen zu
finden Sie beim