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Zuständige Behörden

  • Kreisverwaltungen
  • Stadtverwaltungen kreisfreier Städte

 

Allgemeine Beschreibung

Die Kreisverwaltung als untere Landwirtschaftsbehörde ist für die Bewilligung von Mitteln im Rahmen der Agrarförderung im Bereich Flächenprämien zuständig.


Ausgleichszulage

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten durch Gewährung einer Ausgleichszulage.

Durch die Gewährung der Ausgleichszulage (AGZ) sollen in den von Natur aus benachteiligten Regionen die natürlichen Nachteile teilweise kompensiert und eine flächendeckende, nachhaltige und standortgerechte Landbewirtschaftung gesichert und die Kulturlandschaft erhalten werden.

Informationen zu

  • den festgelegten Fristen,
  • den Anträgen,
  • den Zuwendungsvoraussetzungen,

finden Sie beim

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