Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die Kreisverwaltung bzw. die Verwaltung der kreisfreien Stadt.
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie Fleischgewinnung im Rahmen eines Kleinbetriebs durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde.Eine Zulassung benötigen:
Keine Zulassung benötigen:
Die Zulassung erfolgt erst nach einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Veterinärkontrollnummer (Zulassungsnummer).
Kosten
Je nach Verwaltungsaufwand fallen unterschiedliche Gebühren an.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50 € bis 2.000 €)
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.