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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

 Wenden Sie sich an die Kreisverwaltung bzw. die Verwaltung der kreisfreien Stadt.

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie Fleischgewinnung im Rahmen eines Kleinbetriebs durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde.
Eine Zulassung benötigen:

  • Selbstschlachtende Direktvermarkter
  • Selbstschlachtende Fleischereien/Metzgereien

Keine Zulassung benötigen:

  • Restaurants und Gaststätten
  • Einzelhandelsunternehmen, nicht mehr als ein Drittel ihrer Produkte tierischen Ursprungs an andere lokale Einzelhandelsunternehmen abgeben

Die Zulassung erfolgt erst nach einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Veterinärkontrollnummer (Zulassungsnummer).

Kosten

Je nach Verwaltungsaufwand fallen unterschiedliche Gebühren an.

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50 € bis 2.000 €)

Rechtliche Grundlagen

Fristdauer

Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

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