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Fleischgewinnung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

 Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. die Verwaltung der kreisfreien Stadt.

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel,
  • Hasentiere,
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

Bitte mitbringen

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

Kosten

 Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.

Rechtliche Grundlagen

Fristdauer

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

Ergänzungen

Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.


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