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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Allgemeine Beschreibung

Das Schlachten von Tieren sowie die im weiteren Verlauf erfolgenden Schritte (Zerlegung, Verarbeitung, Abgabe an Dritte usw.) unterliegen der amtlichen Überwachung. Hierbei müssen Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts eingehalten werden.

Die Überwachung erfolgt durch Personal der zuständigen Behörden, das insbesondere aus den folgenden Berufsfeldern stammt: Tierärzte/ Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleure/ Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelchemiker/ Lebensmittelchemikerinnen, amtliche Fachassistenten/ amtliche Fachassistentinnen.  

Rechtliche Grundlagen

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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