Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die Kreisverwaltung bzw. die Verwaltung der kreisfreien Stadt, die ihrerseits unter Umständen noch das Landesuntersuchungsamt einbindet.
Allgemeine Beschreibung
Für den Betrieb eines Fleischverarbeitungsunternehmens benötigen Sie eine behördliche Zulassung.
Voraussetzungen
Die Zulassung erfolgt auf Antrag nach mindestens einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte eine Zulassungsnummer, die öffentlich bekannt gemacht wird.
Bitte mitbringen
Dem Antrag sind
beizufügen.
Kosten
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 50 € bis 2.000 €)
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.