Zuständige Behörden
Die Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird durch die besuchte Schule oder (bei Schulanfängerinnen und –anfängern) durch die zuständige Grundschule eingeleitet.
Allgemeine Beschreibung
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in Rheinland-Pfalz Förderschulen oder allgemeine Schulen. Es gibt ein landesweites Netz von Fördererschulen und ein Netz von Schwerpunktschulen. Das sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die integrativen/inklusiven Unterricht wohnortnah anbieten.
Schwerpunktschulen
Förderschulen sind nach Förderschulformen gegliedert und