Zuständige Behörden
Die Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion entscheidet, ob bei einer Schülerin/einem Schüler sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Sie trifft danach auch die Entscheidung, welche Schule die einzelne Schülerin/der einzelne Schüler besuchen wird. Die Eltern werden dabei angehört und ihr Wunsch nach Besuch einer Förderschule oder nach integrativem Unterricht bei der Entscheidung berücksichtigt.
Allgemeine Beschreibung
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen möglichst gemeinsam mit ihren gleichaltrigen Schulkameraden die gleichen Schulen. Dies können allgemeine Schulen (insbesondere Schwerpunktschulen) oder Förderschulen sein. Weitere Informationen finden Sie hier.Sonderpädagogische Förderung hat den Auftrag, die Kinder und Jugendlichen zu Schulabschlüssen zu führen, die ihren individuellen Möglichkeiten entsprechen. Der Unterricht erfolgt nach sonderpädagogischen Grundsätzen und berücksichtigt die individuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler, um eine den persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst hohes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensführung zu ermöglichen. Deshalb hat die Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit oder eine Berufsausbildung einen hohen Stellenwert. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf einen Wechsel an eine Schule einer anderen Schulart – unter Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten.
Förderschulen haben unterschiedliche sonderpädagogische Förderschwerpunkte. Daraus leiten sich das Unterrichtsangebot und die möglichen Schulabschlüsse ab („Bildungsgang“). Einzelne Förderschulformen bieten verschiedene Bildungsgänge an, die auf jeweils eigene Schulabschlüsse zielen. In Rheinland-Pfalz ist die Schulart Förderschule in verschiedene Förderschulformen gegliedert. Die meisten Förderschulformen umfassen die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Weitere Informationen werden hier bereit gestellt.Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe, die wohnortnah zieldifferenten integrativen/inklusiven Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf anbieten. Im Rahmen des zieldifferenten Unterrichts können auch die besonderen Schulabschlüsse erworben werden, die Förderschulen anbieten. Weitere Informationen finden Sie hier.