Zuständige Behörden
Wenden Sie sich bei einer familiären Notlage an eine Sozialberatungsstelle eines freien Verbandes oder an das Jugendamt oder Sozialamt. Ihr Antrag wird von dort aus an den Vergabeausschuss der Stiftung weitergeleitet. Anträge schwangerer Frauen auf Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ werden ausschließlich über Schwangerschaftsberatungsstellen vermittelt.
Allgemeine Beschreibung
Die Landesstiftung „Familie in Not - Rheinland-Pfalz“ zählt Alleinerziehende, junge Familien und ganz besonders kinderreiche Familien, die sich in einer außergewöhnli-chen Not- oder Konfliktlage befinden, zu ihren Hauptzielgruppen. Sie verfolgt den Zweck, Familien schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfen zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die erforderliche Hilfe von anderen Leistungsträgern nicht gegeben werden kann oder dass diese Hilfe nicht ausreicht. Das heißt, dass eine Unterstützung durch die Stiftung erst in Betracht kommt, wenn alle anderen vorrangigen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es ist somit immer eine Einzelfallprüfung notwendig, die unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Gesamtsituation Rechnung tragen soll.
So konnte gerade auch für Familien mit Mehrlingsgeburten häufig über den Hilfezweck der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ hinaus, eine bedarfsgerechte Unterstützung geleistet werden. Der Bedarf wird individuell von der Beratungsstelle vor Ort ermittelt und erstreckt sich neben der anfallenden Ausstattung oft auf Umbaumaßnahmen, Umzugskosten, notwendiges größeres Auto oder ergänzende Haushaltshilfe, gegebenenfalls mit der Krankenkasse und der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt). Einzelfallgerecht wird dann in einem unabhängigen Vergabeausschuss möglichst großzügig und bedarfsgerecht der Hilfebetrag festgesetzt.
Eine entsprechende Stiftung, die mit Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz aufgebaut wurde, gibt es in den meisten anderen Bundesländern nicht.
Bitte mitbringen
Unterlagen über die finanzielle Situation
Kosten
Keine.
Fristdauer
Die Anträge sind nicht fristgebunden.
Ergänzungen
Weitere Informationen finden Sie auf den des Seiten des MIFKJF. Von hier aus erfolgt ein Link zum Landesjugendamt mit weiteren Angaben wie auch Beratungsstellen. Darüber hinaus sind Einzelheiten der Broschüre „Ratgeber Familie“, die ebenfalls im Internet unter www.mifkjf.rlp.de(Ratgeber Familie) eingestellt ist, zu entnehmen.
Es handelt sich um eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.