Zuständige Behörden
Informationen und Adressen von Frauenhäusern finden Sie hier.
Ansprechpartnerinnen sind darüber hinaus die Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten der Kommunen.
Allgemeine Beschreibung
Frauenhäuser gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind – d.h. von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt, evtl. auch nachhaltig verfolgt werden, unbürokratische, schnelle Hilfe. Auch die mitbetroffenen Kinder werden versorgt. Frauenhäuser bieten den Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung, z.B. sind sie dabei behilflich, eine gerichtsfeste Dokumentation körperlicher Folgen der Misshandlung ärztlich attestieren zu lassen. Sie informieren über die verschiedenen Formen von Hilfen und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen. Frauenhäuser werden von Vereinen bzw. von kirchlichen Trägern oder Trägern der freien Wohlfahrtspflege geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Bitte mitbringen
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind: