Zuständige Behörden
Informationen und alles zur Bewerbung finden Sie auf den Internetseiten der Träger und unter http://www.foej-rlp.de oder unter Volunta.
Allgemeine Beschreibung
Freiwillige, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die aktiv in der Natur- und Umweltschutzarbeit dabei sein möchten, können ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bei Umweltverbänden und -zentren sowie in Behörden und bei sonstigen Einrichtungen ableisten, die Umwelt- und Naturschutzarbeit anbieten können. Einsatzfelder findet man draußen in der Natur (Landschaftspflegearbeiten sowie praktische Natur- und Umweltschutzmaßnahmen), aber auch in den Einrichtungen selbst. Dazu gehört Umweltbildung mit Kindern und Jugendlichen ebenso wie die klassische Umweltinformation und Öffentlichkeitsarbeit. Ein Anliegen aller Einsatzstellen ist es, gute Beispiele des Umweltschutzes in die Öffentlichkeit in den unterschiedlichsten Formen (über Printmedien oder Funk und Fernsehen) zu bringen.
Neben der Tätigkeit in den Einsatzstellen werden von den Trägern des FÖJ 25 Seminartage zu verschiedenen ökologischen Themenfeldern angeboten, die die Freiwilligen inhaltlich und methodisch mitgestalten.Das Angebot orientiert sich an den persönlichen Lernzielen, setzt auf die Partizipation bei der Gestaltung der Gesellschaft in einer globalisierten Welt, eröffnet Lern- und Erfahrungsräume, ermöglicht Kompetenzerwerb und dient der beruflichen Orientierung und Persönlichkeitsbildung.
Der wöchentliche Einsatz beträgt 38,5 Stunden, im Jahr gibt es 26 oder 27 Tage Urlaub.
Das FÖJ kann auch als Ersatz zum Zivildienst geleistet werden.Geld:Die FÖJ-Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 154,-- € und werden in den Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) angemeldet. Die Kosten werden übernommen. Darüber hinaus gewähren die Einsatzstellen freie Unterkunft und/oder freie Verpflegung bzw. einen finanziellen Ausgleich. Die Höhe des Taschengeldes entnehmen Sie bitte den Internetseiten des jeweiligen Trägers.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
Fristdauer
Das FÖJ beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.