Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.Es gibt zwei Arten:
Kosten
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 EURO. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Rechtliche Grundlagen
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)Weitere Informationen finden Sie hier.