Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
nach § 12 GaststättenG
Bei besonderen Anlässen kann für eine Veranstaltung der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Die Erlaubnis kann für sich allein oder für einen bereits bestehenden Betrieb erteilt werden.
Besonders bei Veranstaltungen oder Festen wird oft eine gaststättenrechtliche Gestattung benötigt, da Speisen und Getränke abgegeben werden sollen.
Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt, darunter fallen insbesondere jegliche Art von Vereins- /,Sommer-/, Volksfesten, Kerwe, Jahrmarkt etc. und sonstige Veranstaltungen die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen.
Gestattungen nach § 12 GaststättenG werden immer nur für kurzfristige Veranstaltungen erteilt.
Die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung setzt einen rechtzeitigen Antrag voraus.
Hier sollten Sie eine Frist von mindestens 14 Tagen wahren sowie die Gründe und die Veranstaltung ausreichend konkret beschreiben.
Zusatzinformationen
siehe auch
Gaststättenerlaubnis - Konzession
Rechtliche Grundlagen
Gaststättengesetz