Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfe den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Bitte mitbringen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.