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Zuständige Behörden

Je nach Menge und Art der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

Im Land sind für den Transport gefährlicher Güter, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vernatwortlich. Für die Beförderung radioaktiver Stoffe ist das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz zuständig.

Allgemeine Beschreibung

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen von verschiedenen Beteiligten, wie Absender, Beförderer und Empfänger, eine Reihe an Verpflichtungen eingehalten werden. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges im Rahmen des § 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

Eine Allgemeinverfügung für brennbare Flüssigkeiten und Gase finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Rechtliche Grundlagen

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