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Allgemeine Beschreibung

Unter "Gefahrenabwehr" versteht man Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch z.B. Gefährliche Tiere, Personen oder Sachen.



Neben den allgemeinen Polizeibehörden vor Ort sind in bestimmten Bereichen auch die Ordnungsbehörden der Kommunen für die Gefahrenabwehr zuständig.

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