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Zuständige Behörden

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Für die Beseitigung von Schäden an Gehwegen und Straßen sind die sogenannten Straßenbaulastträger zuständig. Bei innerörtlichen Straßen die jeweilige Kommunalverwaltung, Bei Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen das Land oder der Bund.


Schäden an Straßen und Bürgersteigen, für die die Kommune zuständig ist, können Sie in vielen Rheinland-Pfälzischen Kommunen Online melden.

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