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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben des Gentechnikgesetzes (GenTG) in Rheinland-Pfalz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Konzessionierung und Überwachung), die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Überwachung) und dasMinisterium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (Grundsatzfragen, Anerkennungen).

Allgemeine Beschreibung

Zur Errichtung und zum Betrieb gentechnischer Anlagen und der vorgesehenen erstmaligen gentechnischen Arbeiten ist eine Genehmigung oder Teilgenehmigung erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Detaillierte Informationen zur Gentechnik erhalten Sie auf folgenden Webseiten:

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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