Zuständige Behörden
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Allgemeine Beschreibung
Der Gesetzeber hat die Weiterbildungsbezeichnungen in den Gesundheitsfachberufen unter einen besonderen gesetzlichen Schutz gestellt. Das Führen einer solchen Bezeichnung ist daher in Rheinland-Pfalz an eine Erlaubnis gebunden. Wer daher die Weiterbildungsbezeichnung
führen will, bedarf einer Erlaubnis.
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