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Allgemeine Beschreibung

Der Gesetzeber hat die Berufsbezeichnungen in den Gesundheitsfachberufen unter einen besonde-ren gesetzlichen Schutz gestellt. Das Führen einer solchen Bezeichnung ist daher in Deutschland an eine Erlaubnis gebunden. Wer daher die Berufsbezeichnung

  • „Diätassistent/in“
  • „Ergotherapeut/in“
  • „Hebamme/Entbindungsspfleger“
  • „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“
  • „Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger/in“
  • „Logopädin/Logopäde“
  • „Masseur/in u. med. Bademeister/in“
  • „Medizinisch technische/r Assistent/in“
  • „Orthoptist/in“
  • „Pharmazeutisch-technische Assistent/in“
  • „Physiotherapeut/in“
  • „Podologin/Podologe“
  • „Rettungsassistent/in“
  • „Veterinärmedinisch-technische/r Assistent/in“

führen will, bedarf einer Erlaubnis.

Sie erhalten Informationen über:

  • die Profile der Gesundheitsfachberufe
  • die bundesrechtlichen Vorschriften zu den jeweiligen Ausbildungen
  • die Voraussetzungen zur Anerkennung einer im Ausland erfolgreich durchgeführten Aus-bildung
  • die persönlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung.

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