Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde bei Ihrer Kreisverwaltung oder bei der Verwaltung der kreisfreien Stadt und das Landesamt für Bergbau und Geologie (www.lgb-rlp.de).
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist eventuell auch eine bergrechtliche Zulassung erforderlich.
Kosten
Für das wasserrechtliche VerfahrenFür die Erteilung der Erlaubnis fällt je nach Zeitaufwand und Wert der Anlage eine Verwaltungsgebühr zwischen 26,50 € und 5.315,00 € - Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten - (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Dokumente
Für das wasserrechtliche Verfahren
Die für den Erlaubnisantrag erforderlichen Pläne und Unterlagen sind durch eine fachkundige Person im Sinne von § 110 Abs. 2 LWG zu erstellen, die in die Liste bzw. ein Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eingetragen ist.
Rechtliche Grundlagen
Für das wasserrechtliche Verfahren:
Fristdauer
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen, die Bohrungen sind vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
Ergänzungen
Sind durch die Grundwasserentnahme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten, ist nach dem Ergebnis einer Vorprüfung im Einzelfall gegebenenfalls eine in das Erlaubnisverfahren integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltvertraglichkeitsprüfung durchzuführen.