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Gewässer (öffentlich): gewerbliche Nutzung (Grundwasser- Wärmepumpen > 100m) - Erlaubnis


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde bei Ihrer Kreisverwaltung oder bei der Verwaltung der kreisfreien Stadt  und das Landesamt für Bergbau und Geologie (www.lgb-rlp.de). 

Was muss ich mitbringen:
 
Für das wasserrechtliche Verfahren
  • Antragsschreiben
  • Pläne und Unterlagen zur Ausführung, erstellt von einer Fachkundigen Person
Hinweise für die Antragsunterlagen finden Sie  auch auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist eventuell auch eine bergrechtliche Zulassung erforderlich.

Kosten

Für das wasserrechtliche Verfahren
Für die Erteilung der Erlaubnis fällt je nach Zeitaufwand und Wert der Anlage eine Verwaltungsgebühr zwischen 26,50 € und 5.315,00 € - Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten - (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Dokumente

Für das wasserrechtliche Verfahren

Die für den Erlaubnisantrag erforderlichen Pläne und Unterlagen sind durch eine fachkundige Person im Sinne von § 110 Abs. 2 LWG zu erstellen, die in die Liste bzw. ein Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eingetragen ist.

Rechtliche Grundlagen

Für das wasserrechtliche Verfahren:

Fristdauer

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen, die Bohrungen sind vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Ergänzungen

 Sind durch die Grundwasserentnahme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten, ist nach dem Ergebnis einer Vorprüfung im Einzelfall gegebenenfalls eine in das Erlaubnisverfahren integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltvertraglichkeitsprüfung durchzuführen.


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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