rlpDirekt - Ihre Bürgerplattform
Deutschlandfahne rlpdirekt Logo
Suche
  • Schriftgröße
  • VerkleinernNormalVergrössern

Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Im Gewerberegister werden alle gewerberechtlichen Daten der Gewerbebetriebe der jeweiligen Kommune gespeichert.


Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register - trotzdem können Auskünfte daraus erteilt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch darauf.


Nach § 14 Gewerbeordnung dürfen Auskünfte nur erteilt werden, wenn der Antragssteller ein berechtigtes Interesse daran hat.


Die Auskunft beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den Namen, die Betriebsanschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbebetriebes.


Darüber hinausgehende Daten können in einem gewissen Umfang nur dann mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. Geltendmachung von Forderungen).


Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.


Die Änderung der Wohnanschrift ist kein gewerberechtlich relevanter Vorgang - deshalb ist es möglich, dass nicht immer die aktuelle Wohnanschrift eingetragen ist. Eine Nachfrage bei der entspr. Meldebehörde (= Melderegisterauskunft) durch den Antragsteller ist dann erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung

Detaillierte Lebenslage ENDE
Verwandte Themen
Wo? (Stadt/Ort)
WO? (STADT/ORT)

Was? (Thema/Anliegen)
Was? (Thema/Anliegen)


Ihr gewähltes Anliegen:
Kontakt
Kontakt
Fachliche und technische Fragen, Anregungen, Beiträge - wir haben für alles ein offenes Ohr.
[mehr]