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Zuständige Behörden

An das Ordnungs- bzw. Straßenverkehrsamt (Erlaubnisbehörde) des/der für den Sitz Ihres Unternehmens zuständigen Landkreises/kreisfreien Stadt.

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen wollen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet, benötigen Sie eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis.

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Hinweis:

Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich. Ihr Unternehmen muss aber beim Bundesamt für Güterverkehr angemeldet sein. Die Anschrift erhalten Sie bei Ihrer Erlaubnisbehörde.

Kosten

Auskunft zur Höhe der Gebühren erhalten Sie bei der Erlaubnisbehörde.

Rechtliche Grundlagen

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat

Fristdauer

Die nationale Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt und kann mit Bedingungen und/ oder Auflagen erteilt werden. Die Gemeinschaftslizenz wird für fünf Jahre ausgestellt.

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