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Zuständige Behörden

Das Standesamt
  • Stadtverwaltung
  • Verbandsgemeinde
  • verbandsfreien Gemeinde

Allgemeine Beschreibung

Eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft wird in Rheinland-Pfalz als Lebenspartnerschaft geschlossen.

Verfahrensablauf in Kürze:

  • Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft. Dies hat von den Erklärenden persönlich zu erfolgen.
  • Prüfung der eingereichten Unterlagen
  • Gebührenfestsetzung und Festlegung eines Termins zur Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Begründung der Lebenspartnerschaft
 
Weitere Informationen siehe Lebensgemeinschaft - Begründung

 

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