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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Das Aufgraben einer Straße, beispielsweise zum Verlegen, Reparieren oder Austausch von Versorgungs - oder Kommunikationsleitungen muß vom zuständigen Straßenbaulastträger genehmigt werden.

Dies ist je nach Klassifizierung der Straße

  • der Bund
  • das Land
  • der Kreis
  • die Stadt oder Gemeinde
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