Zuständige Behörden
Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren führen die Vermessungs- und Katasterämter in ihrem Amtsbezirk sowie die im Land Rheinland-Pfalz zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure durch.
Allgemeine Beschreibung
Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Flurstücke in Rheinland-Pfalz. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Wenn der Grenzverlauf Ihres Flurstücks unklar ist und/oder die Grenzmarken (z. B. Grenzsteine) fehlen, können Sie im Rahmen eines Grenzermittlungsverfahrens die für Ihr Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen lassen (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung). Auf Antrag festgestellte oder wiederhergestellte Grenzpunkte sind abzumarken. Die Abmarkung kann auf Antrag der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten unterbleiben.
Kosten
Für Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren werden Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. Die Gebühr für Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie Flurstücksgröße, Bodenrichtwert. Für eine durchschnittliche Grenzermittlung werden Gebühren in Höhe von rund
Dokumente
Ein Grenzfeststellungs- bzw. Abmarkungsverfahren erfolgt auf Antrag der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten eines betroffenen Flurstücks.
Ergänzungen
Weiterführende Informationen finden Sie beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo).