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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Allgemeine Beschreibung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SBG XII)

Fristdauer

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Ergänzungen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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