Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt) bzw. Verwaltung der kreisfreien Stadt (Ordnungsamt).
Allgemeine Beschreibung
Die Haltung von folgenden Tieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.
Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.
Bitte mitbringen
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Ergänzungen
Bei der Haltung von
besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).