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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK) in deren Bezirk Ihr Betrieb eingetragen ist.

Sie können  sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Allgemeine Beschreibung

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung aus (Handwerkskarte). In die Handwerkskarte werden Name und Anschrift des Inhabers, Betriebssitz, das zu betreibende Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung sowie gegebenenfalls zusätzlich der Name des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters eingetragen.

Kosten

Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.

Dokumente

Anträge / Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtliche Grundlagen

§ 10 Handwerksordnung (HwO)

Fristdauer

Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.

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