Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK) in deren Bezirk Ihr Betrieb eingetragen ist.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Allgemeine Beschreibung
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung aus (Handwerkskarte). In die Handwerkskarte werden Name und Anschrift des Inhabers, Betriebssitz, das zu betreibende Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung sowie gegebenenfalls zusätzlich der Name des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters eingetragen.
Kosten
Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.
Dokumente
Anträge / Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Rechtliche Grundlagen
§ 10 Handwerksordnung (HwO)
Fristdauer