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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

An die zuständige Handwerkskammer.

Eine umfassende elektronische Antragsstellung finden Sie hier.

Sie können  sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Allgemeine Beschreibung

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die Handwerksrolle unterscheidet nach handwerklicher Tätigkeit
die 41 meisterpflichtigen Handwerke (Anlage A),
die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B1),
die handwerksfreien Gewerbe (Anlage B2).
Der Antragssteller muss für jede Eintragung seine fachliche Qualifizierung nachweisen (Bsp. Meisterbrief).

Bitte mitbringen

  • Nachweis der fachlichen Qualifikation
    • in der Regel: Meisterbrief
    • Für Ausnahmeverfahren (§7a, §7b, §8, §9 HwO) ggf. auch andere Dokumente
  • Personalausweis

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

Rechtliche Grundlagen

Handwerksordnung (HWO)

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