Zuständige Behörden
Sie haben die Möglichkeit, Ihre HU bei verschiedenen Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.Diese Untersuchungen können u.U. auch in Fachwerkstätten / Autohäuser durchgeführt werden. Im Regelfall kommt in unterschiedlichen Abständen ein Sachverständiger in diese Firmen, der die Prüfung vor Ort durchführt.
Allgemeine Beschreibung
Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Fristdauer
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:
Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die Gültigkeit der Hauptuntersuchung rückdatiert auf die letzte Fälligkeit.
Ergänzungen
Der HU-Prüfbericht ist gem. §29 (10) StVZO aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben. Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige HU nicht aus