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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Sie können im Meldeamt Ihrer Verwaltung folgende Bescheinigungen beantragen:

  • Haushaltsbescheinigung -Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie für die Beantragung von Kindergeld beim Arbeitsamt. In der Haushaltsbescheinigung werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Lebensbescheinigungen
  • Meldebescheinigungen

Die Beantragung kann

  • schriftlich unter Beifügung der Verwaltungsgebühr oder
  • persönlich

beim für Sie zuständigen Meldeamt erfolgen

Ausnahme:

Wenn eine solche Bescheinigung für eine andere Person mitgenommen werden soll, bringen Sie bitte eine Vollmacht und einen Ausweis der Person mit, für die die Bescheinigung ausgestellt werden soll. Ehepaare können, sofern sie nicht dauernd getrennt leben, eine Bescheinigung für den jeweils anderen auch ohne Vollmacht erhalten.


Für behördliche Zwecke (z. B. für das Arbeitsamt) ist die Bescheinigung gebührenfrei.

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