Zuständige Behörden
Das Standesamt Ihrer
Allgemeine Beschreibung
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Eheschließung:
Die eigentliche Trauung kann vor jedem Standesbeamten vorgenommen werden.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist sehr stark vom Einzelfall abhängig.
Benötigte Unterlagen
(Unterstellt, beide zukünftigen Ehepartner besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft)
generell:
Alle weiteren Unterlagen, die Sie evtl. benötigen, sind von Ihrer persönlichen Situation abhängig.Dies können z.B. sein:
Besitzt einer der zukünftigen Ehepartner eine ausländische Staatsbürgerschaft sind weitere spezielle Unterlagen erforderlich.
Nähere Informationen erhalten Sie beim für Sie zuständigen Standesamt. In einem persönlichen Gespräch können alle Fragen geklärt werden.
siehe auch:
Ehefähigkeitszeugnis
Heirat-Checkliste