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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Das Standesamt Ihrer

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Voraussetzungen für die Anmeldung zur Eheschließung:

  • Mindestens einer der zukünftigen Ehepartner muß im Bereich des Standesamtes wohnen, bei dem die Eheschließung angemeldet wird

Die eigentliche Trauung kann vor jedem Standesbeamten vorgenommen werden.

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist sehr stark vom Einzelfall abhängig.


Benötigte Unterlagen

(Unterstellt, beide zukünftigen Ehepartner besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft)

generell:

  • je einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • je eine Aufenthaltsbescheinigung (gibt es beim Einwohnermeldeamt)

Alle weiteren Unterlagen, die Sie evtl. benötigen, sind von Ihrer persönlichen Situation abhängig.
Dies können z.B. sein:

  • jeweils eine Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • ggf. Nachweis über Vorehen (Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk etc.)
  • ggf. Nachweise über bereits vorhandene Kinder mit Nachweisen über das Sorgerecht

Besitzt einer der zukünftigen Ehepartner eine ausländische Staatsbürgerschaft sind weitere spezielle Unterlagen erforderlich.

Nähere Informationen erhalten Sie beim für Sie zuständigen Standesamt. In einem persönlichen Gespräch können alle Fragen geklärt werden.

siehe auch:

Ehefähigkeitszeugnis

Heirat-Checkliste

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