Allgemeine Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben, wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich. Anzuzeigen sind:
Bitte mitbringen
Erforderliche Unterlagen sind:
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Anzeige der Heizölanlage muss rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen.