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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung
  • Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Allgemeine Beschreibung

Die Heizkosten werden im Rahmen der laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II - Hartz IV), der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) und der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) berücksichtigt.


Leistungen für selbst beschaffte Brennstoffe (z.B. Kohle, Heizöl) können auch sonstigen einkommensschwachen Personen gewährt werden, die keine laufenden Leistungen erhalten.


Bei Fragen zur Hilfe zum Lebensunterhalt wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde vor Ort.


siehe auch:


Sozialhilfe

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