Zuständige Behörden
Für die Anerkennung ist die zuständige Behörde des Landes zuständig, in dem der Huf- und Klauenbeschlag bzw. eine Lehrtätigkeit erstmals ausgeübt werden soll.
In Rheinland-Pfalz ist zuständige Behörde die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Kosten
Für die staatliche Anerkennung wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 € erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.