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Zuständige Behörden

Für die Anerkennung ist die zuständige Behörde des Landes zuständig, in dem der Huf- und Klauenbeschlag bzw. eine Lehrtätigkeit erstmals ausgeübt werden soll.

In Rheinland-Pfalz ist zuständige Behörde die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Kosten

 Für die staatliche Anerkennung wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 € erhoben.

Rechtliche Grundlagen

Fristdauer

Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.

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