Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung.
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten oder züchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Bitte mitbringen
Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person sowie der Eignung der Räume und Einrichtungen beizufügen.
Kosten
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 18,50 € bis 370,00 €).
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Ergänzungen
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahmen der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.