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Fachliche Anfrage
Fachliche Anfrage
Stellen Sie eine Anfrage zum Thema Hundesteuer an die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels. Die Anfrage wird automatisch zu den zuständigen Sachbearbeitern weitergeleitet. [mehr]

Ihr Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Finanzverwaltung
Haushalt, Kasse, Mahnung, Vollstreckung, Liegenschaften, Steuern
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Montag: 13:30 - 18:00 Uhr,

Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr

oder nach Vereinbarung
  • Postadresse:
    Meßplatz 1
    76855 Annweiler am Trifels
    Gebäude: Rathaus - Haus I

Telefon: 06346 301 0
Fax: 06346 301 200
E-Mail:
Internet: www.vg-annweiler.de
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Mitarbeiter 

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Allgemeine Beschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.


Weitere Informationen zu gefährlichen Hunden finden Sie hier.

Ergänzungen


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (z. B. Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

Kosten

Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort; für gefährliche Hunde ist oftmals eine erhöhte Steuer festgelegt.

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