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Zuständige Behörden

Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Allgemeine Beschreibung

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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