Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
Bitte mitbringen
Kosten
Die Gebühren für einen Internationaler Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.
Dokumente
Sie müssen den Antrag persönlich stellen.
Rechtliche Grundlagen
Vorschriften §§ 25 a und b der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Fristdauer
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage benötigt.
Ergänzungen
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs.