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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung mit Führerscheinstelle

Allgemeine Beschreibung

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. 

Voraussetzungen:

  • Besitz  eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder einer sonstigen gültigen EU-/ EWR-Fahrerlaubnis

Bitte mitbringen

  • Personalausweis/ Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • Lichtbild (35 x 45 mm), das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen im Halbprofil oder in einer Frontalaufnahme zeigt  

Kosten

Die Gebühren für einen Internationaler Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.

Dokumente

Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

Rechtliche Grundlagen

Vorschriften §§ 25 a und b der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fristdauer

Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage benötigt.

Ergänzungen

Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.

Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs.  


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