Zuständige Behörden
Der Jagdschein oder dessen Verlängerung wird bei der unteren Jagdbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragt.Der gültige Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Allgemeine Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen gültigen Jagdschein besitzen.
Die Jägerprüfung wird durch die untere Jagdbehörde abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Die theoretische und praktische Ausbildung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung (jagdliche Ausbildung) erfolgt nach einem Rahmenplan oder obersten Jagdbehörde (zuständige Ministerium) in einem anerkannten Ausbildungskurs:
Gibt es „Sonderregelungen“ für ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen?
Ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen, die eine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben und deren Heimatstaaten die Gegenseitigkeit gewährleisten, sollen grundsätzlich vom Erfordernis der Ablegung der Jägerprüfung befreit werden. Voraussetzung ist weiter, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines seines/ihres Heimatstaates ist. Im Übrigen können ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen, die die Ausstellung eines Jagdscheines beantragen, vom Erfordernis der Ablegung der Jägerprüfung nur befreit werden, wenn sie
Für diesen Nachweis genügt die Vorlage eines von dem Heimatstaat dem Antragsteller oder der Antragstellerin in den letzten drei Jahren ausgestellten Jahresjagdscheines.
Ergänzungen
Weitere Informationen zum Jagdschein finden Sie hier.
Kosten
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden eine Gebühr und eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben. Die Gebühr für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jahresjagdscheines beträgt z.B. für Volljährige mit einer Gültigkeitsdauer von
Dokumente
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Rechtliche Grundlagen