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Karteikartenabschrift des Führerscheins beantragen


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle bei der Kreis- oder Stadtverwaltung.

Allgemeine Beschreibung

Bei Umtausch, Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn sich jedoch in der Zwischenzeit Ihr Wohnsitz in einen anderen Landkreis, eine andere kreisfreie oder große kreisangehörige Stadt verlegt hat, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins. Diesen müssen Sie bei der Kreisverwaltung oder der Stadtverwaltung , die Ihren Führerschein ausgestellt hat, beantragen.

Die Karteikartenabschrift des Führerscheins kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax bei der Führerscheinstelle angefordert werden. Führerscheindaten werden nur an Behörden und nicht an Privatpersonen weitergeleitet.

Bitte mitbringen

  • Im Falle des Verlustes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung.
  • Bei einem Diebstahl ist die Diebstahlsanzeige vorzulegen.
  • Bestätigung der Führerscheinstelle die die Fahrerlaubnis erstmals ausgestellt hat, wenn die angefragte Behörde nicht die ausstellende Behörde der ersten Fahrerlaubnis war.
  • Neues Lichtbild ohne Kopfbedeckung in der Grösse 35x45 mm.
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass.

Rechtliche Grundlagen

§ 25 Abs. 4 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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