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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung mit Zulassungsstelle

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie nach einem Kennzeichendiebstahl ein neues Kennzeichen beantragen müssen brauchen Sie

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier - Certificate of Conformity)
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vollmacht, wenn nicht der Halter selber den Antrag stellt
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Kennzeichenschild(er) (ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild mitbringen)
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (nicht erforderlich innerhalb der ersten 3 Jahre ab Fahrzeugneuzulassung)
  • Hauptuntersuchungs-(HU-)bericht (nicht erforderlich innerhalb der ersten 3 Jahre ab Fahrzeugneuzulassung)
Detaillierte Lebenslage ENDE
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