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Kfz-Kennzeichen - umtauschen in Euro-Kennzeichen


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Natürliche Personen wenden sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt.  Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

Allgemeine Beschreibung

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

Bitte mitbringen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • (elektronische) Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
  • Prüfbescheinigung der letzten Abgasuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war, sowie bei den Fahrzeugarten, die nicht der Abgasuntersuchungspflicht unterliegen)
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung

Kosten

Für den Umtausch werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung erhoben; Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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