Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an das für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Amt für soziale Angelegenheiten.
Allgemeine Beschreibung
Sie möchten die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?
Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem zuständigen Amt für soziale Angelegenheiten, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
Kosten
Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos.
Dokumente
Das Beiblatt erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.
Rechtliche Grundlagen
§ 145 SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch)Kraftfahrzeugsteuergesetz