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Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an das für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Amt für soziale Angelegenheiten.
 

Allgemeine Beschreibung

Sie möchten die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?

Dazu benötigen Sie ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem zuständigen Amt für soziale Angelegenheiten, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:

  • Personen, deren GdB mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos ( Merkzeichen Gl ) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.
  • Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, wird neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr vom Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen die Kraftfahrzeugsteuer erlassen.

Kosten

Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos.

Dokumente

Das Beiblatt erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.
 

Rechtliche Grundlagen

§ 145 SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch)
Kraftfahrzeugsteuergesetz

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