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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Über die Art (Kinderkrippen, -gärten und -horte), Anzahl der Einrichtungen und Anzahl der Plätze kann man sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren. Dort bekommen Sie Kontaktadressen der jeweiligen Kindertagesstätten.


Die Anmeldung muss direkt in der jeweiligen Einrichtung erfolgen.


Die Beiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

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