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Zuständige Behörden

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Allgemeine Beschreibung

Kinderreisepässe werden ab 01.11.2007 für eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt. Sie können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Bisher wurden Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sowie einer Verlängerungsmöglichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt. Vor dem 01.11.2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 01.11.2007 bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Kinderreisepässe, die vor dem 1.11.2007 ausgestellt wurden und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig sind, können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen  

Ergänzungen


Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.

Zur visumfreien Einreise in die USA werden Kinderreisepässe nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Websites des Auswärtigen Amts erhältlich.

Kosten

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses werden 13,00 Euro Gebühren erhoben.

Rechtliche Grundlagen

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