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Zuständige Behörden

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

Allgemeine Beschreibung

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, -krippen sowie Horte) und
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren).

Die verlässliche Betreuung der Kinder steht im Zentrum der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kosten

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt) festgesetzt und können daher variieren. In Kindergärten werden derzeit für Kinder, die vor dem 01.09.2006 geboren wurden keine Elternbeiträge erhoben. Ab dem 01.08.2010 ist der Kindergarten für alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei.

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