Zuständige Behörden
Bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im zuständigen Jugendamt können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.
Allgemeine Beschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat mit Vollendung des zweiten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Weitere Informationen zu Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der nachfolgend genannten Internetseite Kita-Server Rheinland-Pfalz.
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt) festgesetzt und können daher variieren. Der Besuch des Kindergartens ist seit 01.08.2010 ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei.