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Zuständige Behörden

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  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung mit Zulassungsstelle

Allgemeine Beschreibung

Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert.

Bitte mitbringen

Es ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zu bestätigen, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheiten entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 % des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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